Zuverlässige Gutachten vom Bau- & Immobilienbüro Eibensteiner aus dem Bezirk Zwettl, Niederösterreich

Als Privatsachverständige stehen wir Ihnen gerne im Bezirk Zwettl und darüber hinaus zur Verfügung. Bei uns erhalten Sie professionell erstellte Gutachten.

Ob Privatgutachten, Mängelgutachten, Liegenschaftsbewertungen oder Nutzwertgutachten bzw. bei einer Parifizierung sind wir Ihr professioneller und zuverlässiger Ansprechpartner.

Gerne können Sie uns auch für eine kompetente Beweissicherungen kontaktieren – wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Privatgutachten

Gerne erstellen wir für Sie folgende Privatgutachten:

(Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die unten stehenden Gutachten jeweils als Privatgutachten und wir als Privatsachverständige tätig sind, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, so ist es notwendig uns seitens des Richters oder der Richterin zu vereidigen!)

Mängelgutachten

Sie lassen zur Zeit ein Haus errichten, oder sind mitten drin und haben das Gefühl, dass bei den Arbeiten oder Ausführungen etwas nicht stimmt? Oder haben Sie eine Wohnung gekauft oder wollen zuvor wissen ob diese dem Stand der Technik entspricht und mängelfrei ist?

Dann kontaktieren Sie uns, denn ein Baumangel sollte so schnell als möglich aufgezeigt und behoben werden, denn nur eine schnelle und effektive Beurteilung solcher Mängel ist langfristig sinnvoll.

Ein Bauschaden, der nicht oder erst sehr spät erkannt wird, ist meist mit nur mehr bedingt sanierbar. Abgesehen davon, dass es Ihnen Zeit, Geld und Nerven kostet.

Liegenschaftsbewertung

Sie wollen eine Liegenschaft (Haus, Grund oder Eigentumswohnung) erwerben?

Dann überlassen Sie nichts dem Zufall, denn eine derartige Wertanlage soll auch eine solche sein und bleiben. Wir erstellen für Sie gerne eine entsprechende Bewertung, ob der Kaufpreis dem aktuellen und vor allem der Lage entspricht.

Sie kaufen oder verkaufen eine Liegenschaft und wollen sicherstellen, dass der erzielbare Verkaufserlös auch entsprechend dem Wert des Hauses / der Wohnung angesetzt wurde?

Wir beraten und erstellen entsprechende Privatgutachten für Sie, mit denen Sie jedem Kunden aber auch Makler aufzeigen können, welchen Wert ihre Liegenschaft oder Wohnung tatsächlich hat.

Nutzwertgutachten / Parifizierung

Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder eines Reihenhauses, sind sich aber nicht sicher, ob das vorliegende Gutachten auch den Tatsachen entspricht? 

Erbteilungen ein Verkauf der Wohnung oder die Zurechnung von Kostenanteilen -  wie z.B. einer Sanierung oder Jahresabrechnung - stützen sich meist auf die berechnete Nutzfläche oder den Nutzwert. Ein entsprechender Nutzwert wird von einem dafür gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen erstellt und in einem Gutachten festgelegt.

Diese Werte werden danach in den sogenannten Wohnungseigentumsvertrag übernommen und sodann im Grundbuch verbüchert. Ist ein solches Gutachten falsch, dann wird es für Sie meist sehr teuer bzw. kommt es in manchen Fällen sogar zur Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft – oder zu einer Rückabwicklung von Kaufverträgen.

Die Regelung findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002). Auf Antrag sind die Nutzwerte abweichend vom Gutachten dann neu festzusetzen, wenn diese gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung verstößt oder eine Abweichung um mehr als 3 % von den tatsächlichen Gegebenheiten aufweist.

Bei einer Überprüfung sehen wir oftmals falsche Nutzwertgutachten, welche erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Daher raten wir Ihnen, lassen Sie Ihr Gutachten bei Zweifel auf ihre Richtigkeit prüfen. Gerne übernehmen wir eine derartige Prüfung für Sie – egal ob es sich um eine Wohnung oder ein Mehrparteienhaus handelt.

Beweissicherungen

In Ihrem Wohnhaus wird eine Sanierung durchgeführt oder das Dachgeschoss ausgebaut, dann verlassen Sie sich als Eigentümer, Miteigentümer oder auch ausführende Unternehmen nicht darauf, dass bei den Arbeiten alles ohne Schaden dritter abläuft. Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen versichern, dass dies zu mehr als 80% der Bauarbeiten nicht der Fall ist.

Eine Beweissicherung vor Baubeginn ist eine mittlerweile durchaus gängige und nicht mehr wegzudenkende Tätigkeit, die Sie vor nicht gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen schützt, aber auch bei gerechtfertigten Schadensersätzen unterstützt.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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